Selbstverwaltungspartner einigen sich trotz Herausforderungen auf Vergütungssystem für 2024

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Die Selbstverwaltungspartner haben am 6. November 2023 den Entgeltkatalog für Krankenhäuser festgelegt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) für das Jahr 2024 und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser profitieren von einer Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde auch der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.

Krankenhausentgelte 2024: Weitere Vereinbarungen getroffen

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere entscheidende Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als maßgebliche Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und spielt eine wichtige Rolle für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Damit sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Bedarfsgerechte Finanzierung von Behandlungen und Operationen gewährleistet

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, macht deutlich, dass die Einigung eine grundlegende Voraussetzung für die finanzielle Absicherung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr ist. Die Selbstverwaltung hat hierbei vorbildlich gehandelt und gezeigt, wie durch eine konstruktive Zusammenarbeit Lösungen gefunden werden können, während die Bundesländer weiterhin die angemessene Finanzierung der notwendigen Investitionen vernachlässigen.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, würdigt die Vereinbarung und betont die Erfüllung der Aufgabe und Verantwortung der Selbstverwaltungspartner für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems trotz der schwierigen Vorzeichen.

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, betont, dass die Selbstverwaltungspartner unter den Vorzeichen der anstehenden Krankenhausreform eine solide Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden haben.

Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungen im DRG-Katalog

Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle mithilfe von Relativgewichten fest. Die Vergütungshöhe, die mit den Krankenkassen abgerechnet wird, wird maßgeblich durch die in den Bundesländern festgelegten Basisfallwerte bestimmt. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Tragfähige Lösung: Einigung auf Krankenhausentgelte für 2024

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 stellt einen wichtigen Meilenstein dar, um die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern sicherzustellen. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Nun liegt es in der Verantwortung der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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