Vorhaltevergütung und Transformationsfonds besorgniserregend für PKV

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Die Private Krankenversicherung (PKV) begrüßt im Allgemeinen das Bestreben der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu erhöhen. Dennoch besteht aus Sicht des Verbands erheblicher Verbesserungsbedarf im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), da die vorgeschlagenen Maßnahmen den Erfolg der Reform gefährden könnten.

PKV schlägt Reduzierung der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent vor

Die geplante Vorhaltevergütung in der Krankenhausreform wird von der PKV als zentraler Kritikpunkt angesehen, da sie zu massiven Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führt.

Transformationsfonds: PKV fordert Finanzierung aus Steuermitteln

Die PKV hat Einwände gegen die geplante Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro. Die Verwendung von Beitragsgeldern der Versicherten wird als verfassungsrechtlich bedenklich erachtet, da die Krankenhaus-Struktur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten wird von der PKV strikt abgelehnt, da dies möglicherweise zu Verfassungsklagen führen könnte.

PKV kritisiert fehlende Berücksichtigung im Gesetzentwurf

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist ein wesentlicher Finanzierungspartner in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus trägt sie maßgeblich zur finanziellen Stabilität bei. Trotz dieser zentralen Rolle fehlt ihre angemessene Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine gerechte Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unverzichtbar.

Vorhaltevergütung und Transformationsfonds: PKV äußert Sorgen

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorstoß der Bundesregierung, um die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Trotzdem weist der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, der das KHVVG umsetzen soll, deutliche Schwächen auf, die von der Private Krankenversicherung (PKV) kritisiert werden. Besonders die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds bereiten Sorgen. Die PKV fordert außerdem eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Es ist zu hoffen, dass diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform sicherzustellen.

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