Bedarfsgerechte Anschaffungen sollen nach einem Schlaganfall den Alltag für Betroffene und Angehörige erleichtern. Je nach Grad der Schädigung des Patienten sind angepasste Hilfen für die Versorgung nötig.
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Bedarfsgerechte Anschaffungen: Hilfe nach dem Schlaganfall
Die Versorgung eines Patienten mit Schlaganfall findet zuerst in der Klinik statt. Doch bis zu seiner Entlassung sind meist nicht alle Einschränkungen behoben, viele davon bleiben dauerhaft bestehen. Nun gilt es, bedarfsgerechte Anschaffungen für Zuhause zu tätigen, um die Versorgung zu erleichtern und dem Patienten ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen. Auch Angehörige sollen damit entlastet werden.
Dabei muss stets berücksichtigt werden, dass es sich bei einem Schlaganfall um eine lebensbedrohliche Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems handelt, deren Auswirkung der Hirninfarkt ist. Dabei muss es sich nicht um ein einmaliges Ereignis handeln, auch mehrmalige Schlaganfälle sind möglich. Sie gehen mit mehr oder weniger starken Einschränkungen einher, die sich in (teilweisen) Lähmungen, Sprach- und Empfindungsstörungen äußern können.
Hilfe nach dem Schlaganfall: Bedarfsgerechte Anschaffungen für die Versorgung und Therapie tätigen
Einschränkungen, die mit dem Schlaganfall im Zusammenhang stehen, beziehen sich meist auf Alltagstätigkeiten, auf die Mobilität und die allgemeine Lebensqualität. Es gilt nun, durch bedarfsgerechte Anschaffungen eine gewisse Stabilität zu erreichen und den Alltag für Patienten und Angehörige zu erleichtern.
Auch Pflegepersonal kann damit eine Erleichterung erfahren, wenn zum Beispiel durch Pflegebetten und Pflegesessel die Versorgung der betroffenen Person einfacher wird. Eine Beratung zu den passenden Hilfsmitteln, die sich nach dem Grad der Schädigung durch einen Schlaganfall richten, wird unter anderem von Pflegediensten und auch von den Pflegekassen angeboten.
Welche Art Hilfsmittel für Patienten nach einem Schlaganfall sinnvoll sind, wird vor allem von der Art und von der Stärke der jeweiligen Beeinträchtigung bestimmt. Bedarfsgerechte Anschaffungen richten sich aber auch danach, ob Angehörige einen Pflegebedürftigen allein versorgen oder ob ein Pflegedienst einige Arbeiten übernimmt. Außerdem geht es bei bedarfsgerechten Anschaffungen darum, wie hoch der Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen ist. Mit allen Hilfsmitteln sollen eine gewisse Unabhängigkeit und damit auch ein Stück Lebensqualität gewonnen werden. Denn auch diese trägt zur Therapie bei!
Im Rahmen einer umfassenden Beratung werden meist folgende Hilfsmittel zu den bedarfsgerechten Anschaffungen gezählt:
- Krankenpflegeartikel
- Lagerungs- und Aufrichtungshilfen
- Inkontinenzartikel
- Pflegebetten und -sessel
- Hilfsmittel für die Sauerstofftherapie
Bedarfsgerechte Anschaffungen für die Versorgung nach dem Schlaganfall (Video)
Die folgenden Beispiele für bedarfsgerechte Anschaffungen nach dem Schlaganfall sollen eine Therapie unterstützen und je nach Ausmaß der Schädigung von Nerven und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Mobilität und Selbstständigkeit dafür sorgen, dass die Versorgung des Patienten leichter möglich ist:
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Pflegesessel
Pflegesessel, wie sie auch auf gesundheits-und-pflegeberatung.de vorgestellt werden, sollen Pflegepersonal und Angehörige bei der täglichen Versorgung des Betroffenen unterstützen. Die Modelle sind darauf ausgerichtet, sowohl eine Liegeposition zu bieten als auch beim Aufstehen behilflich zu sein. Die Sessel sind somit variabel einzustellen und bieten gleichzeitig einen hohen Sitz- und Liegekomfort. Sie können als Aufstehhilfe genutzt werden und sind hygienisch zu reinigen. Dabei wirken Pflegesessel auf den ersten Blick wie gemütliche Fernsehsessel. Ihre Bedienung ist mit einem elektrischen Motor möglich, die verschiedenen Positionen lassen sich per Knopfdruck einstellen. Die einzelnen Teile des Sessels können meist individuell verstellt werden, sodass zum Beispiel die Lehne unabhängig von der Sitzfläche einstellbar ist.
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Rollstuhl und Rollator
Einige Patienten benötigen nur einen Rollator, um sich beim Laufen abstützen zu können und dennoch zum gewissen Maß selbstständig mobil zu sein. Andere wiederum benötigen einen Rollstuhl, wobei einige Modelle auf die Anforderungen von Menschen, die durch einen Schlaganfall halbseitig gelähmt sind, abgestimmt sind. Wichtig ist, dass die Wohnung entsprechend auf die Nutzung derartiger Hilfsmittel ausgerichtet ist. Das heißt, dass zum Beispiel Türen breit genug sein müssen, außerdem darf es keine Schwellen und Treppen geben. In vielen Fällen sind entsprechende Umbaumaßnahmen nötig, die jedoch nicht zwingend von der Pflegekasse finanziert werden. Eventuell sind Zuschüsse möglich, die bei verschiedenen Stellen beantragt werden können. Eine diesbezügliche Beratung wird meist durch die Pflegedienste angeboten.
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Neuro-orthopädische Hilfsmittel
Können von einem Schlaganfall Betroffene Arme und Beine nicht mehr so wie früher bewegen, sondern müssen einige Einschränkungen hinnehmen, können neuro-orthopädische Hilfsmittel nötig sein. Dazu zählen zum Beispiel Bandagen und Orthesen, mit denen fehlende motorische Fähigkeiten ausgeglichen werden sollen. Einige Hilfsmittel sind darauf ausgerichtet, die Muskulatur zu stimulieren. Sie werden in der Reha eingesetzt, um die Motorik der Schlaganfallpatienten gezielt zu fördern, und können auch zu Hause eingesetzt werden. Der behandelnde Arzt kann hier ebenso wie die Reha-Einrichtung eine entsprechende Beratung anbieten, in der wichtige Hilfsmaßnahmen nach dem Hirnschlag besprochen werden.
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Alltagshelfer für Betroffene
Zu den bedarfsgerechten Anschaffungen zählen auch die zahlreichen Hilfsmittel, mit denen sich der Alltag besser meistern lassen soll. Sie sind darauf ausgerichtet, unterstützend bei einer halbseitigen Lähmung eingesetzt zu werden. Ein Beispiel dafür sind Einhänderbrettchen, die einen erhöhten Rand besitzen, damit das Brot nicht verrutschen kann. Damit lassen sich Brötchen und Brote mit einer Hand schmieren. Ist der Faustschluss eingeschränkt, können Griffverdickungen verwendet werden.
Tipp: Diese müsse nicht käuflich erworben werden, sie können auch mithilfe von selbsttrocknender Kinderknete selbst hergestellt werden.
Bei eingeschränkter Armfunktion kann abgewinkeltes Besteck eingesetzt werden, es gibt verschiedene Dosenöffner und Schälhilfen für alle, die nur mit einer Hand arbeiten können. Auch Wischeimer zum Schieben, Tubenpressen sowie selbstöffnende Scheren sind wichtige Hilfsmittel für den Alltag im Leben eines Schlaganfallpatienten.
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Anziehhilfen
Das Anziehen ist für halbseitig gelähmte Menschen eine echte Herausforderung. Es gibt daher inzwischen verschiedene Alltagshelfer, die auf das Anziehen eines Schlaganfallpatienten spezialisiert sind. Strumpfanziehhelfer sind ebenso erhältlich wie ein Schnürsystem für Einhänder oder Knopf- und Reißverschlusshelfer.
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Pflegehelfer
Hiermit ist eher die tägliche Körperhygiene gemeint, die mit diesen Helfern deutlich einfacher durchführbar ist. Es gibt Waschlappen, in die die Seife bereits integriert ist. Es gibt Duschschuhe, damit der Betroffene auf dem feuchten Untergrund nicht ausrutscht und es gibt Kammverlängerungen sowie Eincremehilfen mit Verlängerung. So sind viele Tätigkeiten rund um die Körperpflege auch ohne Hilfe Dritter durchführbar.
Bedarfsgerechte Anschaffungen müssen bezahlbar sein
Umbauten in der Wohnung werden teilweise nach Schlaganfällen nötig. Sie müssen jedoch auch bezahlbar sein und genau hier liegt das Problem. Nicht jeder kann sich diese Umbauten leisten, denn zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts kostet viele Tausend Euro. Es gibt allerdings die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Zuschuss zu beantragen. Dieser kann bis 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person liegen.
Video: Schlaganfall: Richtig handeln im Ernstfall
Regelungen für die Bezuschussung
Damit die Pflegekasse einen Zuschuss gewährt, muss erst einmal die Pflegebedürftigkeit der betreffenden Person festgestellt werden. Der Antrag darauf wird meist direkt im Krankenhaus gestellt, wo in den Tagen vor der Entlassung des Patienten ein vom Krankenhaus bzw. vom sozialen Dienst Beauftragter zum Patienten kommt und die entsprechenden Details durchspricht. Der Patient wird später in eine Pflegestufe eingeteilt. Wichtig: Die Umbaumaßnahmen dürfen nicht beginnen, ehe der Antrag auf die Pflegebedürftigkeit gestellt wurde. Wer sich nicht daran hält, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.
Wenn der Betroffene in einer Mietwohnung lebt, muss zudem mit dem Vermieter geklärt werden, ob die Umbaumaßnahmen überhaupt stattfinden dürfen. Grundsätzlich muss der Vermieter zwar baulichen Veränderungen zustimmen. Beim Vorliegen berechtigter Gründe kann er seine Zustimmung aber verweigern. Des Weiteren kann es sein, dass die Zustimmung davon abhängt, dass die Wohnung später wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird. Diese Option kann sich der Vermieter als Sicherheit offenhalten. Erst dann, wenn alle diese Punkte geklärt sind, sollten die Umbaumaßnahmen beginnen.