Verhinderungspflege: Alles zu Voraussetzungen, zur Beantragung und Hilfe durch polnische Pflegekräfte

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Im Rahmen der häuslichen Ersatzpflege besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Leistungen aus der Verhinderungspflege. Diese hat zum Ziel, dass ein Pflegebedürftiger seine gewohnte Umgebung nicht verlassen muss.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege? ( Video)

Die Gründe für die Inanspruchnahme der Ersatzpflege können vielfältiger Natur sein. So möchte der Pflegende vielleicht in seinen wohlverdienten Urlaub starten, ist selbst erkrankt oder muss sich Rehamaßnahmen unterziehen.

Vielleicht geht es auch nur darum, dass der Pflegende einfach einmal einen Tag frei haben und die Verantwortung für den Pflegebedürftigen abgeben möchte. Ein Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege muss in der Regel nicht angegeben werden.

Wichtig sind aber die folgenden Voraussetzungen, um den Antrag bewilligt zu bekommen:

  • mindestens Pflegegrad 2 liegt vor
  • bisherige Pflege durch private Pflegeperson (Angehörige, polnische Pflegekräfte oder andere) seit mindestens sechs Monaten

Wurde der Pflegebedürftige bisher durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt und nicht von seinen Angehörigen betreut, ist die Beantragung der Ersatzpflege nicht möglich.

Video: Daheim oder ins Heim? Wenn die Eltern Pflege brauchen | SWR Doku

Die verschiedene Pflegegrade

Anhand der nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit werden die Menschen in einen bestimmten Pflegegrad eingeteilt. Bereits ab Pflegegrad 0 sind erste Leistungen möglich, die sich aber noch nicht auf die Verhinderungspflege beziehen.

Mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit wird meist eine Überprüfung des Pflegegrads vorgenommen, wobei in der Regel eine Höhereinstufung erfolgt.

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Leistungen, die im Rahmen der Verhinderungspflege je Pflegegrad in Anspruch genommen werden können.

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden Pflegesachleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 698 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro

Pflegegrad 1

Bei der Bewertung der vorliegenden Pflegestufe werden zwischen 12,5 und 27 Punkte vergeben. Ein Anspruch auf Ersatzpflege besteht hierbei noch nicht.

Pflegegrad 2

Im Rahmen der Pflegebewertung werden zwischen 27 und 47,5 Punkte vergeben. Für die Ersatzpflege sind bis zu 1.612 Euro im Jahr möglich, die Pflegekassen gewähren diesen Zuschuss für maximal 28 Tage im Jahr.

Pflegebedürftige haben immer noch Anspruch auf die Hälfte des üblichen Pflegegelds pro Monat, sie erhalten 316 Euro für bis zu sechs Wochen im Jahr weiter. Wird im betreffenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege genutzt, besteht Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege, wobei sich der Zuschuss auf bis zu 2.418 Euro beläuft.

Pflegegrad 3

Die Bewertungspunkte liegen für diesen Pflegegrad zwischen 47,5 und 70, der Anspruch besteht auf 1.612 Euro Zuschuss für die Ersatzpflege. Auch hier gilt wieder: Wird im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Zuschuss auf Verhinderungspflege auf bis zu 2.418 Euro im Jahr steigern. Das Pflegegeld wird für bis zu sechs Wochen pro Jahr weitergezahlt, wenn ersatzpflegerische Leistungen in Anspruch genommen werden, und beträgt dann monatlich 272,50 Euro.

Pflegegrad 4

Die Punkte bei der Bewertung der Pflegestufe liegen zwischen 70 und 90, der Zuschuss zur Ersatzpflege liegt bei höchstens 1.612 Euro für vier Wochen im Jahr. Ohne Beanspruchung von Kurzzeitpflege werden die Leistungen für bis zu sechs Wochen im Jahr gewährt und können dann maximal 2.418 Euro betragen. In dieser Zeit erhält der Pflegebedürftige sein Pflegegeld weiter, es wird lediglich auf die Hälfte des üblichen Betrags und damit auf 364 Euro im Monat gekürzt.

Pflegegrad 5

Die vergebene Punktzahl bei der Bewertung des vorliegenden Pflegegrads liegt bei 90 bis 100, bis zu 1.612 Euro können für vier Wochen im Jahr beansprucht werden. Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, wird der Betrag für ersatzpflegerische Leistungen auf bis zu 2.418 Euro für sechs Wochen angehoben. Der Pflegebedürftige erhält sein Pflegegeld in einem halbierten Betrag weiter, was 450,50 Euro ausmacht.

Leistungen bei Verhinderungspflege
Pflegebedürftigkeit Leistungen bei Verhinderungspflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 – 5 1.612 Euro für bis zu 6 Wochen

Wo ist die Verhinderungspflege zu beantragen?

Jeder, der Krankenkassenbeiträge abführt, zahlt automatisch auch in die Pflegekasse ein. Das Beantragen der Ersatzpflege muss bei dieser Pflegekasse erfolgen, die entsprechenden Antragsformulare sind bei fast allen Krankenkassen online zu finden.

Meist wird seitens der Pflegekasse empfohlen, dass sich der Beantragende vor Antragstellung mit der Kasse in Verbindung setzt, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Teilweise ist diese Beratung auch Voraussetzung für die Beantragung.

Ist die Ersatzpflege rückwirkend zu beantragen?

Auch die rückwirkende Beantragung der Ersatzpflege ist möglich, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört erst einmal, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Der Antrag auf die rückwirkende Leistungserbringung wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, die allerdings in der Regel empfiehlt, die Antragstellung vor Notwendigwerden der Leistungen zu erledigen.

Rechnungen oder ähnliche Nachweise sollten aufgehoben und mit dem Antrag eingereicht werden. Wichtig: Die Verjährungsfrist beträgt hier vier Jahre laut § 45 Abs. I SGB I. Bis zu dieser Zeit ist die rückwirkende Beantragung möglich, allerdings sollte sie besser so früh wie möglich vorgenommen werden.

Es gibt keine Vorschrift darüber, dass die Ersatzpflege am Stück in Anspruch genommen werden muss oder stundenweise genutzt werden kann.   ( Foto: Shutterstock-Photographee.eu)

Es gibt keine Vorschrift darüber, dass die Ersatzpflege am Stück in Anspruch genommen werden muss oder stundenweise genutzt werden kann. ( Foto: Shutterstock-Photographee.eu)

Wie ist der Stundensatz bei stundenweiser Verhinderungspflege?

Es gibt keine Vorschrift darüber, dass die Ersatzpflege am Stück in Anspruch genommen werden muss oder stundenweise genutzt werden kann. Es geht grundsätzlich darum, dass der Pflegende die Gelegenheit bekommen soll, sich einmal nicht um den Pflegebedürftigen zu kümmern und lieber Kraft für sich selbst schöpfen zu können oder wichtige Erledigungen zu tätigen.

Solche Auszeiten können sich daher auch auf den Besuch in der Sauna oder auf das Treffen mit den Freundinnen beziehen. Der mögliche Pflegebetrag muss aufgeteilt werden, danach richtet sich der Stundensatz für ersatzpflegerische Leistungen.

Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss! Liegt der Stundensatz für die Ersatzpflege darüber oder werden mehr als die möglichen vier Wochen im Jahr genutzt, muss die Differenz zu den tatsächlichen Kosten selbst getragen werden.

Verhinderungspflege durch Angehörige

Die Verhinderungspflege ist natürlich durch Angehörige möglich, wobei zwischen nahen und nicht nahen Verwandten unterschieden wird. Nahe Verwandte sind bis zum zweiten Grad verwandt. Gleichgestellt sind Personen, die im Haushalt der zu pflegenden Person leben.

Die Verhinderungspflege kann dann höchstens das 1,5-Fache des Pflegegeldes betragen. Die Leistung von 1.612 Euro ist aufzustocken, wenn die Ersatzpflegeperson einen Verdienstausfall hinnimmt oder wenn Fahrtkosten für die Pflege entstehen.

Für nicht nahe Verwandte oder externe Dienstleister übernimmt die Pflegekassen höchstens 1.612 Euro für die ersatzpflegerischen Leistungen.

Das Einkommenssteuergesetz regelt in § 3 Nr. 36, ob die Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden müssen.  ( Foto: Shutterstock-Lisa-S)

Das Einkommenssteuergesetz regelt in § 3 Nr. 36, ob die Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden müssen. ( Foto: Shutterstock-Lisa-S)

Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden? Sind sie meldepflichtig?

Das Einkommenssteuergesetz regelt in § 3 Nr. 36, ob die Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden müssen. Wichtig ist dabei immer: Wer übernimmt die pflegerischen Dienstleistungen und wie viel wird der Ersatzpflegekraft gezahlt?

Bestimmte Leistungen sind im Rahmen der Ersatzpflege steuerfrei:

  • Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege bis zur Höhe des Pflegegeldes
  • Einnahmen für Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes

Steuerfrei sind diese Leistungen nur, wenn sie von Angehörigen ausgeübt werden und wenn eine sogenannte sittliche Verpflichtung gegenüber der zu pflegenden Person vorliegt. Das heißt, es muss eine enge persönliche Beziehung zu der Person vorliegen. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen die Beträge die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigen.

Möglich ist es auch, die Pflege von mehreren Personen zu übernehmen, bei denen eine ähnlich gelagerte Verpflichtung vorliegt (z. B. Mutter und Vater, Nichten und Neffen). Die sittliche Verpflichtung muss in der Steuererklärung erläutert und belegt werden.

Die Steuerbefreiung wird auf den Jahresbetrag der Pflegeleistungen gerechnet, die Einkünfte aus der Verhinderungspflege werden auf ein ganzes Jahr gerechnet.

Wird die Ersatzpflege für mehrere Personen übernommen, ist es derzeit noch nicht geklärt, wie dieser Fall steuerlich zu behandeln ist. Das zuständige Finanzamt wird darüber entscheiden, ob die Einkünfte zusammengerechnet werden und dann sicherlich nicht mehr steuerfrei sind. Notfalls muss eine Gerichtsentscheidung angestrebt werden.

Die Einkünfte aus ersatzpflegerischen Leistungen werden als „steuerfreie Einkünfte“ deklariert und in der Steuererklärung entsprechend angegeben. Das Finanzamt übernimmt dann die Prüfung einer möglichen Steuerpflicht.

Die Pflegekasse zahlt für die Verhinderungspflege einen Zuschuss von 1.612 Euro.  ( Foto: Shutterstock-_Lisa F. Young )

Die Pflegekasse zahlt für die Verhinderungspflege einen Zuschuss von 1.612 Euro. ( Foto: Shutterstock-_Lisa F. Young )

Gibt es für die Verhinderungspflege einen Mindestlohn?

Die Pflegekasse zahlt für die Verhinderungspflege einen Zuschuss von 1.612 Euro. Ein Stundensatz ist hier nicht festgelegt, das Geld wird ausgezahlt und steht zur Verfügung. Meist wird hier ein Stundensatz zwischen dem Mindestlohn und rund 20 Euro angesetzt. Reicht das Geld aus diesem Topf nicht aus, können gegebenenfalls weitere Leistungen hinzugenommen werden.

Möglich ist es zum Beispiel, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen aus der Kurzzeitpflege anzurechnen. Im Rahmen einer Pflegeberatung werden entsprechende Möglichkeiten aufgezeigt.

Was ist die Kurzzeitpflege?

Teilweise ist es nötig, zwischenzeitlich eine vollstationäre Pflege zu beauftragen, weil die Pflege der pflegebedürftigen Person kurzzeitig zu Hause gar nicht möglich ist. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Kurzzeitpflege nötig werden. Dafür sind entsprechende Beträge seitens der Pflegekasse vorgesehen, die Leistungen der Kurzzeitpflege müssen rechtzeitig beantragt werden.

Wichtig: Es handelt sich nur um eine übergangsweise und begrenzte Leistung.

Die Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in gleicher Höhe zur Verfügung, die Leistungen betragen wie bei der Verhinderungspflege 1.612 Euro im Jahr, begrenzt auf maximal acht Wochen.

Mittlerweile ist es schon üblich geworden, eine polnische Pflegekraft mit ersatzpflegerischen Leistungen zu beauftragen. ( Foto: Shutterstock-_Alexander Raths)

Mittlerweile ist es schon üblich geworden, eine polnische Pflegekraft mit ersatzpflegerischen Leistungen zu beauftragen. ( Foto: Shutterstock-_Alexander Raths)

Verhinderungspflege: Polnische Pflegekräfte beauftragen? ( Video)

Mittlerweile ist es schon üblich geworden, eine polnische Pflegekraft mit ersatzpflegerischen Leistungen zu beauftragen. Wichtig dabei ist, dass polnische Pflegekräfte (oder allgemein Pflegekräfte ohne medizinische oder pflegerische Ausbildung) keine medizinischen Leistungen erbringen dürfen.

Das heißt, dass zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten oder ein Verbandwechsel immer noch von einem ambulanten Pflegedienst durchzuführen ist. Genutzt werden kann zur Entlohnung das Pflegegeld, die Erstattungen für die Verhinderungspflege sowie die Hälfte der Leistungen für die Kurzzeitpflege.

Agentur für polnische Pflegekräfte

Mittlerweile gibt es verschiedene Agenturen, die polnische Pflegekräfte vermitteln. Dabei wird das Entsendemodell genutzt. Dieses beinhaltet, dass die Pflegekräfte nach Deutschland reisen und dass ein offizieller Dienstleistungsvertrag zwischen der beauftragenden Person (Auftraggeber) und der Agentur (Arbeitgeber) geschlossen wird.

Polnische Pflegekräfte müssen eine gültige Krankenversicherung nachweisen können. Maximal werden sie für zwölf Monate entsendet, die meisten Pflegekräfte sind für zwei bis drei Monate in Deutschland.

Video: Praktisch erklärt – Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Tipp:
Verlangt die Agentur, dass ein inoffizieller Vertrag geschlossen wird oder dass ein Gewerbeschein vorzulegen ist, handelt es sich meist um einen Betrugsversuch.

Die Kosten, die seitens der Agentur für polnische Pflegekräfte berechnet werden, entstehen durch die Aufwendungen für Koste und Unterbringung, für den Lohn sowie für Fahrtkosten. Außerdem berechnet die Agentur in der Regel Vermittlungsgebühren. Der Mindestlohn gilt auch für polnische Pflegekräfte! Berechnet die Agentur daher wesentlich weniger als 2000 Euro im Monat, wird der Mindestlohn nicht eingehalten.

Vermittlung polnischer Pflegekräfte

Die Vermittlung polnischer Pflegekräfte kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Möglich ist zum Beispiel, dass die Pflegekraft selbstständig arbeitet, wobei hier das Risiko besonders groß ist. Nicht selten liegt eine Scheinselbstständigkeit vor und das Beschäftigungsverhältnis ist nicht legal.

Eine andere Möglichkeit ist die Anstellung der polnischen Pflegekraft, wobei die Vermittlung über die Agentur für Arbeit ermöglicht wird. Dieser Weg ist sehr aufwendig, denn hier fallen alle Pflichten als Arbeitgeber an. Der Weg über die Vermittlungsagentur ist deutlich einfacher, der Arbeitgeber ist die Agentur.

Das sogenannte Entsendemodell wird inzwischen häufiger praktiziert als die beiden vorgenannten Möglichkeiten. Allerdings gibt es auch dabei schwarze Schafe, sodass sich Auftraggeber unbedingt über die Legalität informieren sollten.

Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden Pflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

Wie erfolgt die Abrechnung der Verhinderungspflege? ( Video)

Mittlerweile ist die Erhöhung der Pflegebeiträge für Kinderlose durchgeboxt worden, doch dieser Punkt spielt bei der Abrechnung der Verhinderungspflege keine Rolle.

Er bedeutet lediglich, dass Kinderlose höhere Beiträge an die Pflegekasse entrichten müssen, meint aber nicht, dass sie einen höheren Anspruch auf Pflegeleistungen haben.

Die Beantragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt bei den meisten Pflegekassen auf gleichem Wege.

Beantragen und abrechnen der Leistungen bei der AOK

Die AOK bietet auf ihren Seiten ein Formular zum Download an. Auch die Abrechnung erfolgt mittels eines Formulars, das heruntergeladen und ausgefüllt werden muss.

Beantragen und abrechnen bei der Barmer

Auch die Barmer bietet Leistungen aus der Verhinderungspflege an, für die Abrechnung kann eine Musterrechnung genutzt werden. Werden die ersatzpflegerischen Leistungen durch eine Pflegeeinrichtung übernommen, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Einrichtung und der Pflegekasse.

Video: Im Zweifel gegen den Patienten? – Der Kampf um die Pflegestufe

Beantragen und abrechnen bei der DAK

Das Beantragen und Abrechnen der Pflegeleistungen bei der DAK ist einfach. Der entsprechende Antrag wird online ausgefüllt und übermittelt, das gilt ebenso für die Abrechnung. Nachfragen können an das DAK-Servicezentrum gehen, wo auch eine Beratung möglich ist.

Beantragen und abrechnen bei der IKK

Die IKK setzt eine Beratung vor die Beantragung der Leistungen. Die Pflegeberatung muss daher unbedingt vorher in Anspruch genommen werden, erst dann ist die Beantragung mit anschließender Abrechnung möglich. Dazu werden entsprechende Formulare bereitgestellt.

Beantragen und abrechnen bei der KKH

Die KKH bittet ihre Versicherten, die Leistungen der Verhinderungspflege unbedingt vor der Inanspruchnahme zu beantragen, wenngleich ein nachträglicher Antrag nach Einreichen aller Rechnungen möglich ist. Der Antrag steht als PDF zum Download zur Verfügung.

Beantragen und abrechnen bei der Knappschaft

Wie andere Pflegekassen auch stellt die Knappschaft die zur Beantragung und Abrechnung nötigen Formulare online zur Verfügung.

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